|
BEUC-Pressemitteilung Verbraucher sind keine Produktpiraten „P2P ist das Gleiche wie ein Ladendiebstahl!”
„Wir müssen die Künstler beschützen, die von Verbrauchern im Internet bestohlen werden!”
Wir haben dank der Bemühungen der Musik- und Filmindustrie für gewisse ihrer Hauptinteressen von dieser Art "Wahrheit" genug.
Deswegen starten wir heute mittels einer Pressemitteilung im Europäischen Parlament und mit Unterstützung von Frau Zuzanna Roithová, MEP, eine Kampagne, die gestützt wird von einer "Deklaration der digitalen Rechte der Verbraucher", die zur Anerkennung der folgenden Rechte führen soll, die dann in EU-Recht gegossen und umgesetzt werden sollen.
Recht auf Wahlfreiheit, Wissen und kulturelle VielfaltRecht auf den Grundsatz der "technologischen Neutralität" – Verbraucherrechte im digitalen Umfeld schützen und erhaltenRecht auf technologische Innovation ohne missbräuchliche EinschränkungenRecht auf Interoperabilität von Inhalten und DatenträgernRecht auf Schutz der PrivatsphäreRecht darauf, nicht kriminalisiert zu werden
Des Weiteren wird die Industrie in der Deklaration aufgerufen, keine rechtlichen Schritte gegen die P2P-Downloader zu unternehmen, damit der Markt Lösungen für die Online-Entwicklung des audiovisuellen Vertriebs finden kann.
„Die Industrie besteht darauf, die Verbraucher über das, was sie in der digitalen Welt nicht tun dürfen, zu ‚informieren’ oder besser ‚falsch zu informieren’. Wir meinen, dass es höchste Zeit ist, den Verbrauchern in der digitalen Welt gewisse Grundrechte zu gewährleisten und ihnen zu sagen, was sie mit ihren digitalen Geräten und ihren Inhalten tun dürfen“, so Jim Murray, Leiter von BEUC.
Um die Probleme der Verbraucher aufzuzeigen, veröffentlichen wir heute auch die Ergebnisse von zwei paneuropäischen Erhebungen über die kulturelle Online-Vielfalt und über die Interoperabilität zwischen Online-Musikgeschäften.
|
|
Musik Interviews Was sie denken ... |
|
|