Die folgenden, sehr bedrückenden Beispiele sind ausgewählt worden, um die Risiken für die Verbraucher in der digitalen Welt, in der diese Rechte nicht eingehalten werden, zu veranschaulichen. Wenn Sie jede Frage mit NEIN beantworten, sollten Sie unsere Kampagne unterstützen.


Recht auf Wahlfreiheit, Wissen und kulturelle Vielfalt Die Verbraucher haben ein Anrecht auf einen Wettbewerbsmarkt, der die Kreativität, freie Meinungsäußerung, das Wahlfreiheit und die kulturelle Vielfalt fördert. Politiker und Gesetzgeber müssen sicherstellen, dass dieses Recht respektiert wird. Sie müssen nicht nur neue Formen des künstlerischen Schaffens und der gemeinsamen Nutzung digitaler Daten fördern, sondern auch den frei verfügbaren Zugang zu Wissen, zu umfangreichen, öffentlich zugänglichen Inhalten und neue Methoden des künstlerischen Schaffens und der gemeinsamen Nutzung digitaler Inhalte unterstützen.

Sollten 4 große Labels 80% des Musikmarktes weltweit kontrollieren? Sollten vier große Labels 80 Prozent des Musikmarktes weltweit kontrollieren?
Es gibt eine sehr starke Konzentration in dem Sektor bei den Mittlern in der Film- und Musikindustrie wie Portale, Herausgeber und Musikverlage. Der Präzedenzfall im Musikmarkt, nämlich der Zusammenschluss von Sony und BMG, hat die Vorherrschaft von großen Labels gegenüber unabhängigen Musik-Labels verstärkt.

Weil die Mittler häufig hinter großen "Stars" und stark kommerzialisierten Werken hinterher sind, haben ausgesprochen viele unabhängige Künstler keinen Zugang zum Markt noch zu den Vertriebskanälen, durch die sie eine echte Chance in einem Markt erhielten, der von den vier großen Musiklabels beherrscht wird. Das führt dazu, dass die Verbraucher sehr geringe Wahlmöglichkeiten bei ihren Online-Käufen haben, da die große Masse an Musiktiteln ihnen nicht zur Verfügung steht. Die fehlende Interoperabilität schränkt die Verbraucher eher auf bestimmte Download-Dienste ein und reduziert somit ihre Auswahl. Deswegen haben einzelne Personen keinen Zugang zu einer größeren Bandbreite von Informationen und Kultur. Es ist für neue unabhängige Dienstleister ebenso schwierig, auf den Markt vorzudringen, weswegen die Kreativität und die Schaffung neuer Absatzmöglichkeiten für die Kreativität gehemmt werden. Deswegen werden von den Marktbeherrschern die Regeln diktiert, indem diejenigen an die Wand gedrückt werden, die mit den Verbrauchern kein feindschaftliches Verhältnis wünschen.
Sollte der Zugang zum Wissen durch unausgewogene, aktuelle Regelungen und Trends in den Urheberrechtsgesetzen zum geistigen Eigentum eingeschränkt werden, wodurch Verfasser, Büchereien, Erziehungseinrichtungen und Archive zu Lasten der Verbraucher geschädigt werden? Eine breitere Veröffentlichung von Wissen und neuen Anreizen zur Schaffung und gemeinsamen Nutzung von Wissensressourcen ohne Zugangsbeschränkungen ist in unserer Informationsgesellschaft entscheidend. Bei neueren Entwürfen von neueren Teilen der Urheberrechtsgesetzgebung wie die Europäische Urheberrechtsrichtlinie ist der Zugang zum Wissen ziemlich vernachlässigt worden. Dadurch entstehen Universitäten und Büchereien Schwierigkeiten bei der Verbreitung von Wissen bei Fernlehrprogrammen oder Wissenschaftlern bei der umfassenden Bekanntmachung ihrer Forschungen, um nur zwei von vielen Problemfällen zu nennen. Gleichzeitig wird nicht genug für die Förderung der Verfügbarkeit von breitflächig zugänglichen Inhalten, für die Digitalisierung von Inhalten von öffentlichem Interesse und für die Förderung der Lizenzfreiheit getan.

Sollten interessierte Kreise mit Monopolstellung die Art und Weise diktieren, wie Künstler ihre Arbeiten absetzen? Es gibt viele Wege, auf denen der Künstler digitale Inhalte schaffen und an sein Publikum weitergeben kann: 'Creative Commons'-Lizenzen, legale P2P-Systeme wie Jamendo, Potato-Systeme oder Podcasting sind einige Beispiele hierfür; aber gerade jetzt werden Künstler eindeutig durch die rechtsinhabenden Unternehmen entmutigt, diese neuen Vertriebswege zu gehen. Auch diktieren die Herausgeber die Nutzungsbedingungen und halten somit die Kunstschaffenden davon ab, auf alternative Geschäftsmodelle wie 'Creative Commons' zurückzugreifen. Sie können den Autoren wie Musikbands ebenfalls die Nutzung von DRM vorschreiben – auch gegen ihren Willen.



Recht auf den Grundsatz der "technischen Neutralität" – Verbraucherrechte im digitalen Umfeld schützen und erhalten Die Verbraucher wie auch die Urheber haben einen Anspruch auf einen hohen Schutz einschließlich umfassender und transparenter Informationen. Die Verbraucher haben einen Anspruch auf "technische Neutralität". Sie sollten offline wie online dieselben Rechte genießen. Die digitale Technologie darf nicht dafür genutzt werden, etablierte Verbraucherrechte zu entwerten.

Sollten Musik-Download-Dienste ihre Bestimmungen einseitig und ohne Ankündigung ändern können? Wenn man Werke online kauft, sind die Verbraucher selten in der Lage, Verträge auszuhandeln. Die Bestimmungen werden von der Industrie in Standardverträgen vorgefertigt, ohne dass es dabei einen Spielraum für Verhandlungen gäbe.

Achten Sie auf Bestimmungen, die es der Industrie erlauben, von ihr gewünschte Änderungen an dem Dienst vorzunehmen. So steht in den Geschäftsbedingungen von Napster UK: "Napster kann zu gegebener Zeit diese Bestimmungen ändern und wird eine Kopie dieser abgeänderten Vereinbarung unter http://www.napster.co.uk/terms.html veröffentlichen. Wenn Sie dieser geänderten Vereinbarung nicht zustimmen (oder sie nicht einhalten können), besteht ihre einzige Möglichkeit in der Beendigung der Nutzung des Dienstes und, falls zutreffend, in der Kündigung ihrer Teilnahme am Abonnementdienst. Ihre Annahme der geänderten Vereinbarung wird als gegeben angesehen, wenn sie den Dienst weiterhin nach der Veröffentlichung der Änderungen nutzen."

Sollte die Industrie alleine festlegen können, was fair ist und was nicht, und sollte die Industrie alleine die Spannbreite der Rechte bestimmen können? Einige Industriezweige sind der Ansicht, dass gemäß dem Vertragsrecht Eigentümer von Inhalten selber entscheiden können, was eine faire Nutzung ist und was nicht, und sie sollten den Umfang ihrer Rechte bestimmen können. Das bestehende Verbraucherschutzrecht und Verfahrensrechte werden häufig missachtet. Bei den vertraglichen Bestimmungen werden häufig die rechtmäßigen Nutzungen von kopiergeschützten Werken missachtet, so zum Beispiel wenn sie private Kopien auf einer CD ausschließen.

Sollte die Industrie allein den Funktionsumfang von Inhalten bestimmen können? Die DRM-Technologie beschränkt manchmal das Home-Taping, aber zusätzlich verursacht sie bei Geräten insoweit Fehlfunktionen, als ein gekauftes Produkt auf dem ausgesuchten Abspielgerät des Verbrauchers seinen Dienst verweigert.

Sollte die Industrie alleine entscheiden, welche Informationen offen gelegt werden? Die Verbraucher sind sich im Großen und Ganzen nicht darüber im Klaren oder nicht darüber unterrichtet, dass bestimmte Geräte mit einem DRM/TPM (einschließlich deren Auswirkungen) versehen sind, dass bestimmte Geräte nicht interoperabel sind und die Verbraucher an bestimmte Gesellschaften binden (Zwangsbindungen an die Produkte eines Unternehmens, sog. "lock-ins"). Es gibt immer noch CDs, auf denen die Verwendungsbeschränkungen nicht oder nur unzureichend genannt werden. Eine Vereinheitlichung von Etikettierungsanforderungen könnte den Verbrauchern dabei behilflich sein, die Informationen problemlos zu erkennen. Die Verbraucher sollten sich über eine eingeschränkte Abspielbarkeit oder eingeschränkte Aufnahmefunktionen von normabweichenden "kopiergeschützten CDs" im Klaren sein, bevor sie sich zu deren Kauf entscheiden. Es ist schon schwierig, bei DRM-Geräten wie den Media-PCs und den iPods genau zu wissen, welche Beschränkungen es insgesamt gibt. Es muss sichergestellt sein, dass eine bestimmte Qualität und Verfügbarkeit von vergleichbaren Dienstinformationen vorhanden sind.

Warum sollte die Industrie die Verbraucher "erziehen"? Was die Erziehung der Verbraucher betrifft, werden wir mit Anti-Piraterie-Mitteilungen und PR-Imagekampagnen aus der Musik- und Filmindustrie bombardiert, die an die Orwellsche Aussage grenzen, dass "Piraten" blutdürstige Diebe auf hoher See sind, und nicht 14 Jahre alte Kinder im Internet. Die Industrie hat sich mehrere Wahrheiten über den Dateientausch ausgedacht und diese verzerrt. Ein kostenloses Download ist nicht gleichzusetzen mit einer aus einem Geschäft gestohlenen CD; diese Vorstellung ist aber aktiv ins allgemeine Bewusstsein der Verbraucher eingebrannt worden, allerdings vom Ansatz her falsch. Daher muss eine neue, ausgewogene Verbrauchererziehungskampagne, die von der Regierung finanziert wird, in Gang gesetzt werden. Jedes Erziehungsprogramm über Urheberrechte muss ebenfalls die Erziehung bezüglich der Beschränkungen und Ausnahmen beim Urheberrecht und insbesondere die Ausnahmen (Beispiel: privates Kopieren) umfassen, die – je nach angebotenem Dienst – von dem DRM/TPM oder einem Vertrag untergraben werden können. Nur das wird die Verbraucher in die Lage versetzen, Dienste auszuwählen, die für sie am vorteilhaftesten sind.



Recht auf Nutzung technologischer Innovationen ohne missbräuchliche Einschränkungen Die Politik muss gewährleisten, dass die Verbraucher und Urheber technologische Entwicklungen voll ausschöpfen können; dabei darf die Industrie keine überzogene Kontrolle über digitale Inhalte ausüben.

Sollte die Industrie Sie daran hindern können dürfen, eine DVD in den USA zu kaufen und sie auf ihrem DVD-Spieler in Europa anschauen zu können? Überwachungssysteme wie die DVD-Regionalcodes hindern Sie daran. Laptops sind als tragbare Reisebegleiter gedacht, trotzdem erlauben mehrere Betriebssysteme und DVD-Spieler nur eine begrenzte Anzahl von DVD-Codewechseln, bevor der Laptop auf einen Code beschränkt wird. Diese Kontrolle schützt nicht das Urheberrecht, sondern segmentiert die Märkte.

Sollte die Industrie Sie daran hindern können, einen "Systemwechsel" vorzunehmen? Die Überwachungsstandards der Mittler beeinträchtigen die Art und Weise, in der die Verbraucher digitale Inhalte, die sie legal erworben haben, verwenden. Sie reduzieren die Möglichkeiten der Verbraucher, digitale Inhalte zu nutzen. So genannte 'digitale Rechtemanagement-Systeme' (DRMs) können eine spezifische Reihe von Nutzungsarten vorschreiben und andere Nutzungsarten von digitalen Inhalten verhindern. DRMs können beispielsweise verwendet werden, um einen Inhalt (eine Musikdatei) im Voraus zu sperren, so dass ein Zielgerät, wenn ihm dieser Inhalt zugeführt wird, diesen nicht an ein anderes Gerät weitergeben kann, oder es Sie an einem Systemwechsel hindert. Sie sind dann nicht in der Lage, Musik zwischen ihrem Computer und einem iPod hin- und herzuschieben.

Sollte die Industrie Sie daran hindern können, „zeitversetzt fernzusehen“? Wer einen TV-Receiver für ein hochauflösendes Fernsehgerät hat, kann möglicherweise erleben, dass er seine Abspiel- und Aufnahmerechte wegen der einseitigen Nutzung von in den USA nicht gesetzlich geregelten Kopierschutzmaßnahmen wie "die zwangsweise Verringerung der Bildqualität" und "Selektive Fernabschaltung von [HDTV-]Empfängern" durch riesige Medienunternehmen verliert. Es gibt Hinweise darauf, dass die Industrie versucht, die so genannte "Broadcast Flag" in Europa durchzusetzen, das ist eine Sequenz von digitalen Bits, die in eine digitale Fernsehsendung eingebettet sind und angeben, was mit Aufnahmen geschehen kann. Hierzu arbeitet ein Industriekonsortium, das Digital Video Broadcasting Project, an einem CPCM-System (Content Protection and Copy Management: Inhaltsschutz- und Kopiermanagement), mit dem Sender die Funktionsweise von Empfangsgeräten kontrollieren können. Anders ausgedrückt, kann es sein, dass, wenn es erst einmal durchgesetzt worden ist, Sie nicht mehr Ihre Lieblingssendung auf Ihrem Heimvideorecorder aufnehmen und sie dann später abspielen können, es sei denn, sie halten bestimmte, von dem Sender vorgegebene Kriterien ein. Das Projekt wird heimlich unter Ausschluss von Verbraucherrechtsgruppen durchgeführt.

Sollte die Industrie die Funktionen von Mehrzweck-PCs im Vorhinein bestimmen können? Die Technologie kann auch dazu verwendet werden, den Gebrauch von Geräten durch eine vorherige Festlegung von Gebrauchsfunktionen für einen Inhalt einzuschränken. Dadurch könnte eine Erweiterung der Eigenschaften von Geräten nach dem Kauf unmöglich gemacht werden, da zum Beispiel ein Videokassettenrekorder (VCR) durch die Hinzufügung von einem VCR-Plus-Gerät, das zur Vereinfachung von Aufnahmen gedacht ist, es Ihnen ermöglicht, Aufnahmen von einem bestimmten Fernseh- oder Kabelkanal dadurch zu machen, dass sie einfach einen spezifischen Kode in der Art und Weise eingeben, wie es der VCR alleine nicht kann. Die Erweiterung von Eigenschaften nach dem Kauf ist entscheidend für den Schutz von Verbraucherinvestitionen in Medienformate, da diese Investitionen wertschöpfend sind, weil die Eigenschaften der Geräte, auf denen sie laufen, nach dem Zeitpunkt des Kaufs erweitert werden.

Sollte die Industrie Sie daran hindern können, rechtmäßig erworbene Inhalte in vergleichbare Formate umzuwandeln? Es ist für gewisse Verbraucher ebenso wichtig, Inhalte in vergleichbare Formate umzuwandeln, damit diese besser nutzbar sind. Ein Sehbehinderter kann zum Beispiel ein elektronisches Buch verändern, damit der Inhalt laut vorgetragen werden kann. Sehbehinderte können schon im Internet surfen und dabei Bildschirmzugangssoftware verwenden, die die Informationen in synthetische Sprache oder Braille übersetzt. Die Vornahme dieser Änderungen ist wesentlich, um die Ausgrenzung bestimmter Verbrauchergruppen vom Zugang zu Inhalten zu vermeiden.



Recht auf Interoperabilität von Inhalten und Geräten Es ist Zeit, die Interoperabilität von digitalen Inhalten und Hardware ohne kommerzielle Auseinandersetzungen wegen Standards, Kontrollsystemen und markeneigenen Formaten zu gewährleisten.

Sollten Unternehmen Ihre rechtmäßig erstandenen Inhalte an ein bestimmtes Gerät oder Format ketten dürfen? Ihr Recht, Ihre Inhalte zeitversetzt zu sehen/hören oder Ihre Inhalte in verschiedenen Geräten zu verwenden, kann auch durch inkompatible Formate durchkreuzt werden. Mehrere unterschiedliche, nicht kompatible digitale Musikformate (Dateien als auch Abspielgeräte) sowie verschiedene DRM-Standards in Verbindung mit der aktuellen Kopierschutzgesetzgebung bedeuteten, dass der Verbraucher möglicherweise gezwungen ist, denselben Song mehrmals zu kaufen, damit er ihn sich zuhause, im Auto, am Arbeitsplatz oder unterwegs anhören kann. Rechtmäßig erworbene Inhalte funktionieren möglicherweise nicht auf der Plattform Ihrer Wahl – sei es auf Ihrem iMac oder ihrem Linux-Rechner. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise keine alten Dateien auf einem neuen Gerät abspielen können, weil sie nicht dieselben Formate beherrschen, oder dass Sie nicht mit anderen Messenger-Diensten kommunizieren können, weil Ihre Messenger nicht kompatibel sind.



Recht auf Schutz der Privatsphäre Die Politiker müssen gewährleisten, dass die Privatsphäre und die persönliche Selbstbestimmung im digitalen Umfeld respektiert werden. Digitale Abspielgeräte und Computer dürfen ohne Wissen des Eigentümers und dessen ausdrückliche Einwilligung nicht manipuliert werden. Die Politik muss den Einsatz von DRM-Technologien, durch die die persönliche Selbstbestimmung eingeschränkt wird, unterbinden.

Sollte die Industrie ein Wörtchen dabei mitzureden haben, wer zu Ihrem Haushalt zählt? Techniken, mit denen versucht wird, zu bestimmen, was eine Familiensphäre ist, wie dieser Bereich authorisiert und beschrieben sein soll, zeichnen sich ab. So enthalten DVB CPCM (Content Protection Copy Management [= Inhaltsschutz- und Kopiermanagement] ist eine Spezifikation für eine Nutzungsbeschränkung bei digitalem Fernsehen, die bei dem Digital Video Broadcasting ausgehandelt wird) und sonstige DRMs, die den "zugelassenen Bereich" nutzen, eine Reihe von intransparenten "Tests", um zu bestimmen, ob ein Gerät Teil desselben Haushalts wie ein anderes Gerät ist. Wenn Sie einen persönlichen Videorekorder (PVR) zuhause haben und eine Sendung auf diesem Gerät, auf Ihrem Fernseher oder Handheld ansehen möchten, müssen Sie diese Tests durchlaufen, aber wer kann Ihnen sagen, was das für Tests sind? Dies mag Ihnen völlig undurchsichtig erscheinen, und der einzige Weg, herauszufinden, ob Ihr neues Gerät in Ihrem Heimnetzwerk funktioniert, besteht darin, es zu kaufen, auszupacken und auszuprobieren. Und wer bestimmt, was ein "Haushalt" ist? Ist eine Stundentenwohnung ein Haushalt? Oder eine Wohngemeinschaft? Gehören die getrennt lebenden Eltern zum selben Haushalt, oder muss sich das Kind sein bevorzugtes Audiospiel zwei Mal kaufen? Seit wann lassen wir es zu, dass uns Unterhaltungsfirmen vorschreiben, ob unsere Lebensform in Ordnung ist oder nicht?

Sollte die Industrie ein Wörtchen dabei mitzureden haben, was wir uns anhören? Die Industrie möchte es technologisch erschweren, dass Inhalte ohne Lizenz in DRM-Systeme gelangen. Dadurch kann verhindert werden, dass von Verbrauchern geschaffene Inhalte, die keine Lizenz haben, in das eigene System des Verbrauchers gelangen. Inhalte, die zum Beispiel CC-lizenziert sind, dürfen nicht mit DRM vermengt werden. Wenn nun unvermischte Inhalte nicht in das System hereinkommen können, dann darf nur Material, dass gemäß den Bestimmungen des Studios hergestellt wird, in das Reich des Home Entertainment gelangen.

Sollten Unternehmen aus der Ferne die von Ihnen gekaufte Software verändern dürfen? Geräte sollten nicht in Ihr Betriebssystem eingreifen dürfen, ohne dass Sie vollständig darüber Bescheid wissen. Software, die sich von allein auf der Hardware des Verbrauchers ohne seine Zustimmung installiert, ist jedoch gängige Praxis. Veränderungen in der Software durch extern zugeführte Updates sind eine neu auftretende Praxis. DRMs können eine "Aktualisierbarkeit" enthalten, durch die Eigenschaften mittels Software-Updates entfernt werden können. So die neue PlayStation-Portable (PSP = tragbare PlayStation), die mit Firmware versehen ist, die es Ihnen ermöglichte Ihre eigene Software zu installieren. Diese Möglichkeit wird durch eine neue Version der Firmware gesperrt. Für neue Spiele für die PSP müssen Sie neue Firmware als Upgrade aufspielen. Apple hat dasselbe bei iTunes gemacht.

Sollten Unternehmen Sie bei Ihren heimischen Aktivitäten beobachten dürfen? Um eine Kontrolle über die Nutzung zu erlangen, bemüht sich die Industrie darum, die Rückverfolgung des Ursprungs der Inhalte und das Protokollieren durch ein DRM zu ermöglichen, womit es dem Nutzer schwer gemacht wird, anonym zu bleiben. Dadurch werden ernsthafte Fragen für den Schutz der Privatsphäre aufgeworfen. Keine Gesellschaft darf vorschreiben, welche kreativen Aktivitäten man in seinem eigenen Heim unternimmt. DRM-Technologien oktroyieren im Allgemeinen nicht nur die aktuelle, unfaire, schaffensfeindliche Gesetzgebung auf, sondern schlimmer noch, sie dringen in die Wohnungen und Computer der Verbraucher ein, nehmen den Menschen die Kontrolle weg und übertragen diese voll und ganz auf die Schultern von Betriebssystemen wie dem kommenden 'Trusted Computing' von Windows.



Recht darauf, nicht kriminalisiert zu werden Gebt den Verbrauchern klare und faire Rechte zur Nutzung von digitalem Material und kriminalisiert sie nicht, wenn sie P2P-Tauschbörsen oder sonstige Technologien zum Verbreiten digitaler Inhalte für nicht kommerzielle Zwecke nutzen.

Sollte die Industrie die Verbraucher als Produktpiraten kriminalisieren? Die technologische Entwicklung, die hinter dem Dateientausch steckt, sowie digitales Kopieren ohne Qualitätsverlust hat eine 'schöne neue Welt' für den Datentausch entstehen lassen, die sowohl den Verbrauchern als auch den Urhebern nutzen kann – die Möglichkeiten sind fast unbegrenzt. Dahingegen haben die Zwischenhändler eine intensive Lobbyarbeit betrieben, damit die Rechtsprechung das Internet in ein analog-basiertes Modell der geschäftlichen Ausbeutung und der eingeschränkten Nutzung zurückkatapultiert. Den Dateientausch hat es immer gegeben, selbst in der analogen Welt – das "Home-Taping" ist immer Bestandteil des freien Kulturaustausches gewesen, der ein immanenter Bestanteil der menschlichen Gesellschaft ist. Das Urheberrecht war ursprünglich nur dazu gedacht, einen unfairen kommerziellen Wettbewerb zu unterbinden, wobei gewährleistet werden sollte, dass die Künstler aus ihrem Werk und die Herausgeber aus ihrer Investition einen Gewinn ziehen können. Der Sinn bestand nicht darin, den Zwischenhändlern unbegrenzten Schutz auf Kosten der Verbraucher und der Künstler zu gewähren.

Die Industrie verwendet den Begriff "Piraterie" zur Kriminalisierung der Verbraucher. Der Begriff 'Piraterie' ist an sich ungenau und sollte nicht verwendet werden. Stattdessen besteht die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen nicht kommerziellen und kommerziellen Urheberrechtsverletzungen. Bei einigen "geraubten Inhalten" kann man einfach von einer Verletzung sprechen (wenn Sie eine kopiergeschützte Musikdatei in ein P2P-Netz ohne Genehmigung hochladen), bei anderen handelt es sich um eine aus kommerziellen Interessen begangene Verletzung (wenn ein Verkäufer eine Fälschung als Original anbietet). Die Auswirkung ist in diesen beiden Fällen verschieden. Wenn beide unter der Bezeichnung "Piraterie" zusammengefasst werden, ist dies unsinnig. Neuere Studien haben ergeben, dass P2P die Geldbeträge, die Dateientauscher für Musikkäufe ausgeben, steigen lässt, wobei sie dadurch auch Künstler neu kennen lernen. Vom Künstler her gesehen besteht hier ein vollständiger Mangel an Transparenz in Bezug darauf, wie IFPI die zu verklagenden Personen auswählt und wegen welcher Dateien geklagt wird. Deswegen besteht die Sorge, dass Fans kriminalisiert werden, weil sie kostenlose Dateien haben, von denen sie wollten, dass sie sie haben. Es besteht ebenfalls ein Mangel an Transparenz bei der Führung des Kollektiven-Rechtemanagements.


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