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FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Verwendung digitaler Inhalte
Hinweis: Bei diesen FAQs handelt es sich um allgemeine Fragen. Die Antworten können in Einzelfällen je nach Land unterschiedlich ausfallen.


Was sind Urheberrechte?

Urheberrechte und ich

DRM

Was sind Urheberrechte? Einem Autor beziehungsweise Urheber stehen bestimmte, begrenzte Exklusivrechte zur Verwertung seiner Arbeit zu. Hierzu gehören zum Beispiel das Recht auf die Anfertigung von Kopien, das Recht, Vervielfältigungen eines Buchs oder einer CD zu verkaufen oder seine Musik in einer Sendung zu übertragen. Zu den Urheberrechten kann auch das Recht auf die Anfertigung einer Übersetzung oder die Verwendung eines Buchs als Vorlage zur Herstellung eines Films gehören. Hierzu ist nur der Inhaber des Exklusivrechts berechtigt. Jeder andere, der ein Werk reproduzieren, verbreiten oder öffentlich übertragen möchte, muss dazu erst eine Genehmigung (Lizenz) vom Rechteinhaber einholen.

Gibt es einen Unterschied zwischen Urheberrechten und anderen Eigentumsrechten? Ja. Das Urheberrecht unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen Eigentumsrechten, wie zum Beispiel dem Recht auf Grundbesitz. Der Hauptunterschied besteht darin, dass Urheberrechte zeitlich begrenzt sind und nach Ablauf dieser Frist unter die Gemeinfreiheit fallen. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass beim Urheberrecht die Möglichkeit vorgesehen ist, dass andere Personen das Werk im öffentlichen Interesse ohne Genehmigung nutzen (zum Beispiel im Privatbereich oder zu Unterrichtszwecken). Ein Beispiel hierfür ist das Recht, von einer CD eine Kopie für den Privatgebrauch anzufertigen. Ein weiteres Beispiel ist das Recht, einen Artikel zu zitieren oder einige Seiten aus einem Buch zu kopieren, um sie am nächsten Tag im Unterricht einzusetzen.

Sind die Urheberrechtsgesetze in allen Ländern gleich? Nein. Im Prinzip hat jedes Land ein eigenes Urheberrechtsgesetz, wobei die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - in gewissem Maße – versucht haben, ihre Gesetze zu harmonisieren. Das hat dazu geführt, dass einige Elemente der nationalen Urheberrechtsgesetze nun übereinstimmen oder einander ähnlich sind. Zwischen den einzelnen Ländern gibt es aber trotzdem noch Unterschiede.

Was wird durch Urheberrechte geschützt? Alle möglichen künstlerischen, wissenschaftlichen, literarischen und musikalischen Werke. Hierzu gehören Bücher, Zeitungen, Theaterstücke, Vorträge, Ballettstücke, Musik, Gemälde, Fotografien, Karten, Filme oder Computerprogramme.

Ein Werk muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um urheberrechtlich geschützt zu werden:
- Es muss von Menschenhand geschaffen sein.
- Eine Idee, auch eine schöpferische, ist nicht geschützt. Sie muss, egal in welcher Form, auf einem Medium festgehalten worden sein.
- Das Werk muss eine ausreichende Einmaligkeit beziehungsweise "Originalität" besitzen. Natürlich gehen die Wahrnehmungen diesbezüglich weit auseinander, aber als Faustregel muss das Werk den persönlichen Stempel seines Urhebers tragen, der Zeit, Aufwand, Fähigkeiten und Wissen in das Werk investiert hat. Einfache Tatsachen, wissenschaftliche Gesetze, Rechtsvorschriften, Gerichtsentscheidungen usw. sind nicht geschützt.

Stehen den Herstellern von CDs oder DVDs auch Urheberrechte zu? Nein. Bei einer CD wird nicht die CD selbst durch das Urheberrecht geschützt, sondern das Lied, das auf der CD gespeichert ist. Den Herstellern von CDs oder DVDs, also den Plattenfirmen, steht kein Urheberrecht zu. Allerdings stehen ihnen so genannte verwandte oder angrenzende Rechte an der CD oder DVD zu. Mit diesen verwandten Schutzrechten sollen die Hersteller für ihre Zeit und ihren Aufwand zur Herstellung der CD entschädigt werden. Hierzu können auch ähnliche Rechte gehören wie beim Urheberrecht, darunter das Exklusivrecht auf das Anfertigen von Kopien von der CD, die Verbreitung oder das Abspielen der CD in der Öffentlichkeit (zum Beispiel in einem Nachtklub).

Der Urheber kann aber auch einzelne oder alle Urheberrechte, die er besitzt, an den Hersteller der CD abtreten. Dann kann die Plattenfirma die Rechte ausüben, die ursprünglich dem Urheber zustanden. Diese Abtretung von Rechten ist bei Plattenfirmen und DVD-Herstellern in der Praxis recht üblich, da die Firmen im Vergleich zu den Künstlern eine stärkere Marktposition einnehmen.

Gelten Urheberrechte ohne zeitliche Beschränkung? Nein. Im Allgemeinen gelten Urheberrechte in Europa für die Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Seine Urheberrechte werden oftmals vererbt und von den Erben geltend gemacht. Nach Ablauf der Schutzfrist fallen die Werke in den Bereich der Gemeinfreiheit. Das bedeutet, dass diese Werke von jedem frei genutzt werden können. Wer will, kann im Internet Beethoven spielen und Shakespeare verbreiten. Das Prinzip der Gemeinfreiheit ist deswegen wichtig, weil es den schöpferisch Tätigen ermöglicht, auf bestehenden Werken aufzubauen, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen oder den Inhaber des Exklusivrechts ausfindig machen zu müssen (was nicht immer einfach ist). Kreativität und Schöpfertum leben von einer breiten Gemeinfreiheit.

Stehen mir auch selbst Urheberrechte zu,. wenn ich einen Text in einem Blog schreibe oder ein Lied, das ich geschrieben habe, als Podcast übertrage? Ja. Wer einen Text oder ein Musikstück schreibt oder ein Gemälde malt, genießt, wenn das Werk sich durch ausreichende Originalität auszeichnet, urheberrechtlichen Schutz. In diesem Fall stehen einem die gleichen Rechte zu wie jedem anderen Urheber auch. Man muss nichts weiter unternehmen, um diesen Urheberrechtsschutz zu genießen.

Was ist, wenn ich nicht möchte, dass meine Blogs urheberrechtlich geschützt werden oder wenn ich damit einverstanden bin, dass diese verbreitet und ausgetauscht werden? Die einfachste Methode zur Verbreitung von Blogs ist die Verwendung eines neuen Verbreitungsmodells, zum Beispiel eine Creative-Commons-Lizenz (www.creativecommons.org). Andernfalls unterliegt Ihr Werk weiterhin strengen Urheberrechtsschutzvorschriften und einige Dachorganisationen, wie zum Beispiel diejenigen, die zur Zeit das Musikgeschäft beherrschen, können ohne Ihre Zustimmung Schritte zur Durchsetzung von Urheberrechten unternehmen - auch Ihrer Rechte. Eine Creative-Commons-Lizenz dient als Rechtsschutz für diejenigen, die sich für die Verbreitung der freien Kultur einsetzen.

Bedeutet Urheberrecht, dass der Rechteinhaber mir verbieten kann, Musik anzuhören, ein Buch zu lesen oder einen Artikel zu zitieren? Nein. Bei den Urheberrechten handelt es sich um einen begrenzten Satz an Rechten, so dass der Urheber nicht alle Verwendungen eines Werks verbieten kann, sondern nur diejenigen, für die er Exklusivrechte besitzt. Es gibt kein Exklusivrecht, mit dem das Anhören eines Musikstücks oder das Lesen eines Buchs reglementiert werden könnte.

Beim Zitieren ist es anders, da die Werke dabei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und sie hier Urheberrechtsschutz genießen. Allerdings gibt es Fälle, in denen Ausnahmen vom Urheberrecht gelten, zum Beispiel wenn man ein Werk aus wissenschaftlichen Gründen oder im Rahmen einer Kritik zitieren möchte. In diesem Fall erlaubt die Gesetzgebung der meisten Länder das Zitieren des Werks, vorausgesetzt, das Werk wurde für die Öffentlichkeit bereitgestellt und Sie nennen die Quelle und den Namen des Autors. Der Umfang Ihres Zitats darf auch nicht unangemessen sein. Die Einzelheiten sind in den Urheberrechtsgesetzen der einzelnen Länder zu finden und können unterschiedlich ausfallen.

Kann ich eine Kopie von einer CD oder DVD, die mir gehört, machen, um sie auf meinem Autoradio abzuspielen oder um Sicherungskopien anzufertigen? Ja. Solange Sie dies nur zum persönlichen Gebrauch und nicht zu Geschäftszwecken tun und unter der Voraussetzung, dass Sie nur eine begrenzte Anzahl von Kopien erstellen (wie viele noch unter den persönlichen Gebrauch fallen, ist von Land zu Land unterschiedlich). Wenn Sie beispielsweise ein Buch kopieren, dürfen Sie nicht das ganze Buch kopieren, sondern nur die Teile, die Sie zu Ihrer eigenen Verwendung benötigen.

Es kann vorkommen, dass der Hersteller der CD beziehungsweise DVD die Anzahl der Kopien, die erstellt werden dürfen, vertraglich festgesetzt hat oder aber Kopieren ganz allgemein verbietet, was zum Beispiel aus entsprechenden Angaben auf der CD-Hülle hervorgeht. Es ist durchaus nicht eindeutig, ob diese Vertragsbedingungen Vorrang vor Ihrem Recht auf Privatkopien haben dürfen, außer im Bereich der On-Demand-Dienste, wo dies - zum Nachteil der Verbraucher - rechtmäßig ist. Selbst wenn der Hersteller der CD oder der Vertreiber des Songs darauf sehr klar und deutlich hinweist, ist die rechtliche Lage im Augenblick noch unklar. In Frankreich hat es beispielsweise einen Fall gegeben, in dem ein Verbraucher, dem die Anfertigung einer Privatkopie vorenthalten wurde, den Kaufpreis zurückerstattet bekam. In seiner Begründung erklärte das Gericht, dass der Verbraucher nicht ausreichend darüber informiert worden war, dass keine Kopien angefertigt werden durften. Was man in jedem Falle tun kann, ist sich zu weigern, die CD zu kaufen. Man kann auch versuchen, sie an das Geschäft zurückzugeben, was manchmal akzeptiert wird. Schauen Sie nach der Plattenfirma, es gibt viele Labels, die Kopierschutz ablehnen.

Kann ich eine CD, die ich gekauft habe, auf meine Festplatte kopieren (Ripping) und MP3-Dateien erstellen? Ripping ist eine Form des Kopierens. Dies bedeutet, dass man, solange man MP3-Dateien für den eigenen Gebrauch erstellt, in der Regel nichts verkehrt macht, was die Vorschriften im Urheberrecht anbetrifft. Allerdings kann die Rechtslage hier je nach Land unterschiedlich sein. In einigen EU-Mitgliedsstaaten sind keine digitalen Kopien zu privaten Zwecken zulässig. In Deutschland sind digitale Kopien zu privaten Zwecken zulässig, es denn, der Rechteinhaber hat es ausgeschlossen.

Kann ich eine Kopie für einen Freund anfertigen? Und für einen Nachbarn? Das hängt von der Definition des privaten Gebrauchs ab. Diese Definition kann von Land zu Land verschieden ausfallen. In der Regel ist es in Ordnung, für gute Freunde und Familienangehörige Kopien anzufertigen, wohingegen das Anfertigen einer Kopie zum Beispiel für Nachbarn wahrscheinlich nicht mehr unter den privaten Gebrauch fällt.

Kann ich Bilder, die ich im Internet gefunden habe, kopieren und auf meiner eigenen Website einfügen? Im Prinzip nein, jedenfalls nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers. Aber in einigen Fällen gelten Ausnahmen vom Exklusivrecht, zum Beispiel wenn man eine Kritik schreibt oder die Bilder im Unterricht einsetzen möchte. Außerdem verwenden einige Urheber von Werken im Internet spezielle Lizenzen, durch die das Kopieren zulässig wird. Hierzu zählen die Creative-Commons- oder GNU-Lizenzen.

Ein Freund hat mir eine CD ausgeliehen. Kann ich davon eine Kopie für mich selbst machen? Im Prinzip ja. Allerdings kann die Definition des privaten Gebrauchs von Land zu Land variieren.

Kann ich eine CD, die ich gekauft habe, auf verschiedenen Geräten anhören? Und was ist, wenn mir diese CD von einem Freund ausgeliehen wurde? Man kann die CD auch auf verschiedenen Geräten anhören. Es gibt kein Exklusivrecht, welches das Anhören eines Werks reglementieren würde.

Kann ich meine CD einem Freund verkaufen? Man kann CDs, die in einem Geschäft gekauft wurden, weiterverkaufen. Allerdings ist die Situation unklar bei digitalen Dateien, die man zum Beispiel über iTunes gekauft hat und weiterverkaufen möchte.

Kann ich meine DVDs an Freunde verleihen? Normalerweise kann man seine DVDs an Freunde verleihen, sofern dies für einen bestimmten Zeitraum geschieht und nicht für direkte oder indirekte geschäftliche Zwecke.

Was ist Peer-To-Peer-Filesharing (P2P) und ist P2P illegal? P2P ist eine Technologie, um Dateien mit anderen über das Internet auszutauschen. P2P-Netzwerke sind zum Beispiel Napster, Grokster, Gnutella, eDonkey etc. Es kann absolut legitim sein, Dateien auszutauschen, zum Beispiel, weil man vom Urheber die Genehmigung dafür bekommen hat oder weil man selbst der Urheber ist, weil die Frist zum Schutz dieses Inhalts abgelaufen ist oder weil die fraglichen Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind, wie zum Beispiel Gesetze oder Gerichtsentscheidungen. Es gibt auch kommerzielle P2P-Netzwerke, wo man Musik legal mit der Genehmigung des Urhebers herunterladen kann.

Ob der Austausch von Dateien in anderen Fällen rechtswidrig ist, hängt auch von der Gesetzgebung des Mitgliedsstaats ab, in dem man lebt. In einigen Ländern, zum Beispiel den Niederlanden, ist das Uploading, das heißt anderen Musik auf seiner Festplatte zur Verfügung zu stellen, gesetzlich verboten, wohingegen das Downloading, also das Herunterladen von Musik, ohne weiteres zulässig ist, solange dies ausschließlich zum persönlichen Gebrauch erfolgt.

Wie kann ich herausfinden, was ich mit digitalen Inhalten machen darf? Im Prinzip wird durch das nationale Urheberrechtsgesetz festgelegt, was man tun darf, doch es gibt weiterhin viele Grauzonen. Die Industrie führt eine absichtlich einseitige Kampagne, bei der hauptsächlich darauf hingewiesen wird, was alles verboten ist, aber nicht, was erlaubt ist. Am besten klärt man diese Frage mit den Verbraucherverbänden im eigenen Land ab.

Was passiert, wenn ich Urheberrechte verletze? Wenn man zum Beispiel Musik zum Download anbietet, an der man keine Rechte besitzt oder das Urheberrecht des Rechteinhabers in anderer Weise verletzt, muss man mit zivilrechtlichen und sogar strafrechtlichen Maßnahmen rechnen, auch wenn man vielleicht keine Geschäftszwecke verfolgt hat. Eine zivilrechtliche Maßnahme könnte zum Beispiel eine Schadensersatzzahlung oder eine gerichtliche Verfügung sein, das heißt eine Anordnung, das unrechtmäßige Verhalten zu unterlassen. In einigen Mitgliedsstaaten werden strafrechtliche Maßnahmen ergriffen, darunter Beschlagnahmung des Materials, Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen. Die Art der Strafe hängt letztlich vor allem von der Gesetzgebung des jeweiligen Landes ab.

Was bedeutet DRM? DRM steht für Digital Rights Management (digitale Rechtemanagement). Praktisch gesehen ist DRM eine technische Maßnahme, um die Verbreitung und Verwendung elektronischer Werke zu kontrollieren. DRM-Systeme werden bei urheberrechtlich geschützten Medienprodukten eingesetzt, und zwar sowohl beim physischen Vertrieb von CDs, DVDs und sonstigen Medien als auch im Bereich des Online-Vertriebs, zum Beispiel beim Online-Vertrieb von Musikdateien, elektronischen Büchern und Spielen sowie bei Pay-TV- und Video-On-Demand-Diensten. Beispiele für Online-Dienstleistungen mit DRM sind Download-Dienste, zum Beispiel iTunes von Apple oder Online-Zeitungsartikel, die man erst nach einer Registrierung oder nur für die Dauer einer Stunde lesen kann.

Ist DRM etwas Gutes oder etwas Schlechtes? In der Werbung heißt es, DRM biete den Verbrauchern Vorteile, da sie hierdurch neue Dienste angeboten bekämen, insbesondere im Internet. In der Tat weigern sich einige Rechteinhaber, den Online-Vertrieb ihrer Werke zu genehmigen, sofern keine technischen Maßnahmen zum Schutz des Inhalts ergriffen wurden. Bisher wurden DRM-Technologien in erster Linie zum Nachteil der Verbraucher eingesetzt und die traditionellen Verwendungsformen dadurch eingeschränkt.

Woran erkenne ich den Einsatz von DRM? Wenn man sich eine CD, eine DVD oder einen Dateinamen einfach nur anschaut, kann man nicht erkennen, ob DRM-Technologien eingesetzt wurden oder nicht. Man bemerkt dies vielleicht erst, wenn man versucht eine Datei abzuspielen oder zu kopieren oder sie an einen Freund zu senden. Einige Firmen, die DRM verwenden, versehen die CD-Hülle mit einem entsprechenden Hinweis, aber es gibt zur Zeit noch keinen Standard.

Zuhause kann ich eine DVD nicht anschauen, die ich von meiner letzten USA-Reise nach Amsterdam mitgebracht habe. Warum? Höchstwahrscheinlich ist die DVD durch einen so genannten Regionalcode geschützt. Dies ist eine Software auf einer DVD und in Ihrem DVD-Player, der sicherstellt, dass Sie die DVD nur in einer bestimmten Region abspielen können, und zwar derjenigen, für die Ihr DVD-Player oder Computer programmiert ist. Einige Geräte, darunter Playstations und Computer, ermöglichen dem Benutzer, den Regionalcode wiederholt auszuwählen. Die Studios schreiben die Verwendung von Regionalcodes vor, um ihre Filme in verschiedenen Phasen auf der ganzen Welt zu vermarkten und freizugeben. So haben die Studios die Welt in verschiedene Regionen eingeteilt: USA, Kanada bilden die erste Region, Europa, der mittlere Osten, Japan und Südafrika die zweite, Südkorea, Taiwan und die ASEAN-Länder die dritte, Australien, Neuseeland und Südamerika die vierte, die ehemalige Sowjetunion, Indien und der Rest von Afrika die fünfte und China die sechste Region. Es sei darauf hingewiesen, dass die Regionalcodes nicht dem Schutz von Urheberrechten dienen, sondern eine Segmentierung des Marktes darstellen, mit der den Interessen der Verbraucher geschadet wird. Während der Hersteller seine DVDs in allen Regionen vermarkten kann, kann man seine DVD nur in einer Region kaufen.

Über iTunes habe ich Musik gekauft. Ich konnte aber nur sieben Kopien erstellen. Was ist schief gelaufen? In den Vorschriften zur Nutzung von iTunes ist die Anzahl der Kopien (über DRM-Maßnahmen) vertraglich begrenzt, so dass man eine Playlist maximal sieben Mal brennen kann.

Aber was ist mit meinem Recht auf Privatkopien? Bei der Nutzung von On-Demand-Diensten kann das Recht auf Privatkopien eingeschränkt oder aufgehoben sein. Mit der Ausnahmeregelung für Privatkopien ist nicht festgelegt, wie viele Kopien man machen darf, so dass es iTunes frei überlassen ist, diese Anzahl festzulegen. Selbst im Fall kopiergeschützter CDs könnte es schwierig werden, das Recht auf Privatkopien vor einem Gericht durchzusetzen.

Es gibt Dienste, bei denen ich überhaupt keine Kopien anfertigen kann. Was ist mit den Ausnahmen in Bezug auf Privatkopien? Im Prinzip kann man auch hier die Ausnahmeregelung für Privatkopien in Anspruch nehmen. Das Problem ist, dass der Einsatz eines DRM-Systems dies in der Praxis unmöglich machen kann. DRM-Maßnahmen können über die derzeitige Gesetzgebung hinausgehen. Nach geltendem Recht ist es generell nicht rechtswidrig, dass DRM-Anwender andere daran hindern, Kopien anzufertigen. In einigen Mitgliedsstaaten können DRM-Anwender jedoch dazu verpflichtet werden, die Möglichkeit sicherzustellen, die Ausnahmeregelung in Bezug auf Privatkopien oder sonstige Ausnahmen auch dann in Anspruch nehmen zu können, wenn DRM-Maßnahmen eingesetzt wurden (in Deutschland und Dänemark gelten hier bestimmte Vorschriften - einen Überblick erhalten Sie unter www.euro-copyrights.org).

Muss ich Einschränkungen im Bereich der Privatkopien hinnehmen? Gibt es eine Stelle, bei der ich mich beschweren kann? Zunächst einmal kann man sich weigern, Medien zu kaufen, bei denen die Anfertigung privater Kopien verboten ist. Außerdem kann man seine Verbraucherzentrale informieren. So haben Verbraucherorganisationen in Frankreich und Belgien auf der Grundlage von Verbraucherbeschwerden bei den Gerichten ihrer Länder Klagen eingereicht, um den Standpunkt der Verbraucher zu verteidigen. Man kann sich auch bei dem Geschäftsführer des Ladens, wo man die CD oder DVD gekauft hat, beschweren, beim Hersteller der CD oder sogar beim Künstler selbst. Insbesondere in Ländern, wo DRM-Anwender jetzt noch nicht verpflichtet sind, bestimmte Verwendungen zu ermöglichen, würde eine Beschwerde zumindest zum Ausdruck bringen, dass Sie nicht bereit sind, Produkte zu kaufen, die Ihren Erwartungen nicht entsprechen.

Ich habe von Programmen gehört, mit denen man DRM knacken kann. Ist es legal, diese zu benutzen? Im Prinzip ist es nicht legal, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, selbst wenn man der Ansicht ist, dass man eine Ausnahme oder eine Einschränkung des Urheberrechts auf seiner Seite hat. Dies gilt auch für die Herstellung, den Verkauf oder die öffentliche Verbreitung solcher Programme. Jedoch ist dies ein Bereich, in dem ein gewisser Auslegungsspielraum und somit auch eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht.

Was kann passieren, wenn ich es trotzdem mache? Das hängt von der Gesetzgebung des Landes ab, in dem man lebt, und ob man die Maßnahmen zu geschäftlichen oder privaten Zwecken umgeht. Zu den möglichen Strafen gehören zivilrechtliche oder auch strafrechtliche Maßnahmen (Geldstrafe, Gefängnisstrafe usw.).

Ich habe gehört, dass durch DRM meine Privatsphäre verletzt werden kann. Inwiefern? Über einige DRM-Systeme werden persönliche Daten über die Nutzer und ihr Verhalten erfasst. Einige DRMs sind sogar in der Lage, diese Angaben an den Serviceanbieter zu senden, ohne dass man es merkt. Wenn man digitale Inhalte online kauft, aber auch beim Kauf von Offline-Medien, zum Beispiel CDs und DVDs, sollte man die Grundsätze des Anbieters in Bezug auf den Datenschutz sorgfältig durchlesen.

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